Zustiftungen zu Lebzeiten
Mit Ihrer Zustiftung (Geld, Wertpapiere, Immobilien) erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und helfen somit, aus den Erträgen Gutes zu tun. Für Zustiftungen liegt der Mindestbetrag für Privatpersonen bei 1.000 Euro und für Unternehmen bei 5.000 Euro.
Spenden
Spenden sind jederzeit willkommen, diese werden zeitnah zur Finanzierung von satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Spenden sind in beliebiger Höhe möglich. Zum Nachweis von Sonderausgaben erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Letztwillige Verfügung
Sie können eine Zuwendung an die Stiftung im Testament oder Erbvertrag festlegen.
Ehrenamtliches Engagement
Sie können die Stiftung ideell unterstützen – spenden Sie Ihre Zeit. Es erwarten Sie vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit.
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