Der Bürgerstiftung Isny im Allgäu ist es ein Anliegen, Projekte und Initiativen zu fördern, die unter anderem das Leben in Isny im Allgäu nachhaltig bereichern, die innovativ sind und die bürgerschaftliches Engagement beinhalten. Förderanträge können für gemeinnützige Projekte, die einen Bezug zu Isny haben, gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Homepage der Bürgerstiftung Isny im Allgäu, www.buergerstiftung-isny.de, zu finden.
Antragsberechtigt sind anerkannt gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen, Schulen, Kindergärten und soziale Einrichtungen aber auch Einzelpersonen mit gemeinwohlorientierten Ideen.
Gefördert werden Projekte aus folgenden in der Satzung verankerten Bereichen:
- Förderung von Bildung, Betreuung und Erziehung
- Förderung von Jugend-, Familien-, Behinderten- und Seniorenarbeit
- Förderung von Kunst, Kultur und Sport
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege - Förderung von Naturschutz, Umweltschutz und Landschaftspflege
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und des traditionellen Brauchtums
- Förderung der Völkerverständigung
- Förderung der Kriminalprävention
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger
und kirchlicher Zwecke - Förderung des Tierschutzes
Projekte, die in der Regel nicht gefördert werden
- Kommerzielle Projekte
- Projekte, die keinen regionalen Bezug haben
- Projekte mit parteipolitischen bzw. konfessionellen Zielrichtungen
- Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich staatlicher bzw. kommunaler Institutionen
fallen
Weitere Hinweise
- Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung aus Mitteln der Stiftung besteht nicht.
- Änderungen eines Antrages sind unverzüglich der Stiftung mitzuteilen.
- Nach Abschluss eines von uns geförderten Projektes ist ein Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu erbringen.
- Die Durchführung von Projekten aus Mitteln der Stiftung sind durch Öffentlichkeitsarbeit sichtbar zu machen.
- Die Entscheidung der Bürgerstiftung über eine Förderung bzw. Absage erfolgt
schriftlich oder wird elektronisch übermittelt. - Die Ablehnung einer Förderung bedarf keiner Begründung.
- Nicht abgerufene Fördermittel verfallen nach Ablauf des zugesagten Förderzeitraumes.
- Die Bürgerstiftung ist berechtigt, bei nicht zugesagter vereinbarungsgemäßer Verwendung der Fördermittel, die Vereinbarung zu widerrufen und bereits gezahlte Mittel zurückzufordern.
Antragstellung
- Es bietet sich an, im Vorfeld kurz schriftlich anzufragen, ob ein Projekt grundsätzlich förderfähig ist.
• Für den Antrag ist das entsprechende Formular auf der Homepage der Bürgerstiftung Isny im Allgäu zu verwenden.
• Der Vorstand entscheidet zweimal im Jahr über die eingegangenen Förderungen, jeweils am 1. März und 1. September.
• In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Entscheidung.
Die Förderrichtlinien sind mit Beschluss vom 28.04.2026 in Kraft getreten.
